nordhorn unterstützt freifunkwellenreiter und wir sagen dazu: willkommen, welcome, bienvenue, welkom, bienvenida, ترحيب

pro bono

aufgrund einer beschlussvorlage der cdu wurden wir am 4.4.2017 für eine kurze vor- und darstellung des freifunknetzes eingeladen. in der hoffnung, das die mitgebrachten flyer von meiner fehlenden vorbereitung ablenken, gab es eine kurze einführung in freifunk und derer philosophie.
die mehrheit der stimmberechtigten votierten für eine unterstützung. wie und in welcher form dies geschehen wird, werden wir in weiteren gesprächen definieren.

vorratsdatenspeicherung

ab dem 1.7.2017 müssen „Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste“ die reaktivierte vds umsetzen. im detail bedeutet das, dass kommunikationsdaten ( „wer mit wem kommuniziert“ ) aller teilnehmer des netzes gespeichert werden müssen.
der europäische gerichtshof hat mit seinem urteil vom 21.12.2016 die speicherung von kommunikationsdaten bereits als rechtswidrig erklärt. dieses urteil wird allerdings erst mit einem urteil des bundesverfassungsgerichtes rechtskräftig. stochastisch fällt das bundesverfassungsgericht urteile innerhalb von ein bis zwei jahren.
eine anfrage des freifunk bei der bundesnetzagentur, ob dieser fall für das freifunk-netzwerk umgesetzt werden muss, ist derzeit noch schwebend.