Autorarchive: mho.durden

shortnews #24.22

„spochtliches“ engagement mit entfesselter wifi-leidenschaft.

lost & found

diese woche werden weitere router entfesselt, wir schreiben „danke“ für die anfragen und sind versucht diese zeitnahe umzusetzen.

sporterleben nordhorn

am 11.09.2022 wird es drei-wege-boxen, kletterwände & trikot-tausch verschiedenster sportvereine geben – im rahmen von sporterleben nordhorn. wir freuen uns, an diesem tag die ausleuchtung & bandbreite am sv eintracht nordhorn zu vervielfachen.
der gruß geht an die familie thüroff – gut gespielt!

shortnote #23.19

jetzt wird’s mal endlich richtig sommer, zeit für informationen / updates.

lost & found

neue firmware, ja, auch für neue geräte (+versionen) steht zum download bereit. weitere vereine glänzen nun mit einem tollen „Freies WLAN für Alle“ – aufkleber an der eingangstür. macht mal ein bild auf und von dem vechtesee, wir nehmen das dann gern als neues shortnotes-bild – wenn ihr wollt. wir haben unseren safespace verlassen, sind nach neuenhaus gependelt und freuen uns über die ersten attraktive zugangspunkte.

glaubensgemeinschaft freifunk

ihr genießt den freifunkgedanken, seid freifunkwellenreiter und kennt örtlichkeiten, die noch nicht ausgestattet sind? meldet euch bei uns, wir haben router zum null-kosten-faktor zu vergeben! meldet euch mit entsprechenden informationen & ansprechpartner bei uns via e-mail support//at//ffnoh.de.

shortnote #51.18

freifunk nordhorn – 2018,ende!!!11!

lost & found

die shortnotes kamen dieses jahr definitiv zu kurz, dafür ist die liste der neuigkeiten länger. freifunk lingen ist online und aktiv – gut so! die stadt nordhorn unterstützt aktiv den freifunk-ausbau an öffentlichen plätzen als auch an/bei/in sportvereinen – gut so! wir haben nun die aktuelle liste der zugeteilten geräte des breitbandkompetenzzentrums – gut so! wir danken für die gespräche, den kaffee und die möglichkeiten und umsetzungen in unserer region – gut so!

2018 → 2019

es war ein angenehm erfolgreiches jahr für den freifunk der grafschaft bentheim, wir verneigen uns, sagen danke und wünschen ein „gutes überkommen“. und wer zum jahreswechsel nicht weiß wohin, einfach mal den freifunk im grafschafter brauhaus durchtesten – gut so!

shortnote #33.17

schüttorf – die machen das einfach mal.

schüttorfer knoten

vor geraumer zeit saßen wir noch in kleiner runde und erklärten den gedanken hinter freifunk, gingen auf fragen und bedenken ein – kurze zeit später gingen in schüttorf die freifunk-router online. neben der ausleuchtung des ‚markt‘ haben wir auch gleich noch die ‚alte kirchschule‘ mit freifunk ausgestattet. zwischen den installationen hatten wir einen kurzen zwischenstop beim wta schüttorf – gingen auf fragen ein, tranken etwas und stellten das freifunk-konzept kurz vor.

einfach & machen

wir haben nun endlich einen schlanken guide für das flashen der router online – selbstverständlich bebildert. in der shortnote #25 hatten wir auf einen beitrag zum wta in oldenburg verwiesen – hier findet ihr die antworten.
der persönliche gruß geht heute mal an hr. gerhardt, damit verbunden, die holly-back-filialen.

shortnote #31.17

dit und dat und ein wenig was von tauben.

vds

aufgrund diverser nachfragen bzgl. vds – hier ein kurzes statement unsererseits: es wird beim freifunk nordhorn keine vorratsdatenspeicherung geben! die haltung der freifunk-initiative liest sich nahezu ähnlich und ist für alle interessierten hier nachzulesen.

was war jetzt mit den tauben?

unter dem dach des alten rathauses ( gemeinde schüttorf ) fanden wir ein taubennest. ja, auch wenn diese absolut unrhythmischen paketdienstleister nicht jeder mag – sie haben wirklich sehr niedliche nachkommen. mit diesem shortnote grüßen wir herrn verwold – er wird es dann schon wissen. die aktuelle firmware-version wurde angehoben und ist wie gehabt unter firmware zu finden.

shortnote #24.17

individuelles ffnoh-logo, neue firmware, ein wenig faq und fitness – drücken wir euch heute auf’s auge.

freifunklandschaftsgestaltungsplan

… zwei oder drei entwürfe später hatten wir es – das freifunk-logo ( vielen dank kevin! ). diesen fakt als neuigkeit zu überbieten scheint eigentlich unmöglich, aber – es gibt die neue firmware, die jetzt noch mehr geräte & router unterstützt. damit das freifunk-netz bzw. knoten gut arbeiten – bauen wir derzeit die abteilung „faq“ auf und aus, diese soll und wird das „lästige suchen“ in ein „zufriedenes finden“ verwandeln.

win²-situation

körperliche fitness kann spass machen, kombiniert man das mit ersparnis und entfesseltem Wi-Fi – dann wirkt das fast surreal, oder? das kingdom in nordhorn, richtig – das fitnessstudio mit den optimalen parkmöglichkeiten, bietet derzeit 50% nachlass in nordhorn auf den 4wtl. beitrag. also, einfach mal deren fb-profil & bewertungen observieren, den gesunden sparfuchs raushängen lassen und viel spass beim schwitzen.

shortnote #21.17

ok, wir sollten mal wieder reden.

überzeugend & einfach

neue router braucht die stadt und voilà – geboten wird: sportliches freifunker-feeling im fitnessstudio und be-sonnener freifunk im stadtpark nordhorn. … und wenn so ein sportler gerade einen lauf hat, dann schnappt er sich weitere router und parkiert diese in hamburg und bremen. grafschafter grüße für den freifunk hamburg & freifunk bremen.

appendix

bezüglich der vormals erwähnten vorratsdatenspeicherung habe ich mich für eine runde poker entschieden, es wird KEINE speicherung der verbindungs- und/oder kommunikationsdaten stattfinden und auch keine geplante einschränkung des netzwerkes folgen! freifunk-spoiler gibt es hin und wieder via 48531 podcast, der tinnef zwischen den neuigkeiten gehört zum ungeplanten programm.

Nordhorn spinnt ein Netz

Ein ganzes Jahr an harter Arbeit ist vorüber und wir haben viel geschafft: Freifunk Nordhorn wächst und gedeiht, wir spannen das Netz über der Wasserstadt. Wir haben viel getestet, geprüft und optimiert. Nach vielen intensiven und experimentellen Versuchen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die bestehende Infrastruktur von Freifunk Nordwest eine hervorragende Grundlage für unser Freifunknetz in Nordhorn bietet.

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Störerhaftung – so ein Unding

„Störer ist derjenige, der ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und  adäquat zur Verletzung eines geschützten Rechtsgutes beiträgt und kann daher als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.“ – So definiert der deutsche Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2004 die sogenannte Störerhaftung (BGH I ZR 304/01; dort S. 18).

Was bedeutet das?

Grundsätzlich und verständlich übersetzt heißt das, dass auch die Person auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, die eine Urheberrechtsverletzung in irgendeiner Weise gefördert hat, ohne dies selber in Person getan oder hiervon überhaupt Kenntnis gehabt zu haben.

Das klingt soweit ziemlich hart und unfair, deshalb grenzt der BGH diese Definition etwas ein: „Weil die Störerhaftung aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist.“

Wichtig ist also, dass ich als Anschlussinhaber meine Prüfpflichten nicht verletze – macht soweit Sinn und ist verständlich. Die Definition dieser Pflichten wird aber schnell schwammig. Wie sieht es denn beispielsweise aus für Partner, Mitbewohner und Kinder? Eine ständige Überwachung von Partnern und Mitbewohnern ist aus Sicht vom LG München und dem OLG Frankfurt nicht zumutbar – dito. Bei Kindern kommt es auf den Entwicklungsstand an. Natürlich muss ich als Erziehungsberechtigter meine Kinder auf rechtliche Gefahren und Tücken des Filesharings hinweisen.

Störerhaftung – klingt soweit verständlich. Aber was hat das mit Freifunk zu tun?

Was die Störerhaftung mit dem Freifunk zu schaffen hat? Eine ganze Menge. Öffentliche Funknetze sind in vielen Teilen der Welt weit verbreitet, in Deutschland werden privaten Betreibern von öffentlichen Netzwerken wieder und wieder neue Steine in den Weg gelegt.

Im neuen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung bei der Bereitstellung von WLAN steht, dass die Haftung aufgehoben wird, wenn die Anschlussinhaber im Vorfeld „zumutbare Maßnahmen“ ergriffen haben. Was sie dazu tun müssen? Ganz einfach den Anschluss verschlüsseln, die Einwilligung der Nutzer einholen, keine Rechtsverletzungen zu begehen und dazu auch noch die Namen der Nutzerinnen und Nutzer kennen – erst dann kommen Freifunker in den Genuss der Haftungsfreistellung.

Den privaten Betreibern werden hier nahezu unerfüllbare Pflichten auferlegt, der Aufwand ist hier einfach viel zu hoch und steht in keinem Verhältnis.

Der kommende Absatz stammt ursprünglich aus der Feder von Henning Lahmann und ist am 16. März 2015 auf irights.info und in der Freifunk-Broschüre „WLAN für alle – Freie Funknetze in der Praxis“ erschienen und wurde von mir nur redaktionell aufgearbeitet.

Welche Folgen hat die Störerhaftung und was kann ein Funknetz-Betreiber tun, um sich abzusichern?

Im Grunde ist eine Störerhaftung bei unterschiedlichsten Rechtsverletzungen möglich, für den Freifunk relevant ist sie vor allem bei Abmahnungen für unerlaubtes Filesharing, die in direkt in riesigen Mengen verschickt werden.

Für Urheberrechts-Abmahnungen gilt seit September 2013, dass die Anwaltskosten für den Abgemahnten in einfachen und erstmaligen Fällen das Limit von maximal 147,56 Euro nicht übersteigen dürfen. In der Praxis wird diese Regelung unterschiedlich ausgelegt; es werden auch weiterhin höhere Kosten verlangt, die sich immer nach dem geschätzten Streitwert richten.

Im Falle der Störerhaftung kommen jedoch eine große Zahl von Personen in Verdacht, deshalb erweitert die Rechtsprechung die Kriterien für die Geltung: Nur wer als WLAN-Gastgeber auch zumutbare Prüfpflichten missachtet hat, haftet demnach als Störer. Da ein Unterlassungsanspruch unabhängig von Ansprüchen gegen den tatsächlichen Rechtsverletzer besteht, muss ein Anschlussinhaber bei einem Rechtsstreit unter Umständen zunächst zeigen, dass er nicht Täter war; anschließend, dass er auch keine Prüfpflichten verletzt hat.

Den Betreibern von freien Funknetzen helfen diese Prüfpflichten jedoch nicht viel, denn der Bundesgerichtshof hat für private Anschlussinhaber festgestellt, dass dies unter anderem bedeutet, ein WLAN-Netz gegen den Zugriff durch Dritte mit einem Passwort zu schützen. Eine solche Verpflichtung widerspricht jedoch offensichtlich der Grundidee freier Funknetze.
Ob auch andere Sicherungsmaßnahmen im Fall eines Rechtsstreits ausreichen können, lässt sich derzeit nicht mit Sicherheit sagen. Der Jurist Reto Mantz hat vorgeschlagen, folgende technische Maßnahmen zu erwägen:

  • Nutzer des Netzwerks können durch eine Bildschirmmeldung beim Einwählen (Splash-Screen) auf die Pflicht zu rechtstreuem Verhalten hingewiesen werden.
  • Der Betreiber kann solche Ports blockieren, über die typischerweise Filesharing-Anwendungen laufen oder auch.
  • ein sogenanntes „Zapp“-Skript einrichten, das einen Rechner zeitweilig blockiert, wenn er in kurzer Zeit viele Verbindungen aufnimmt, was auf die Nutzung eines Filesharing-Dienstes hindeutet.
  • Der Betreiber kann durch eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und eine genaue Dokumentation der Netz-Einrichtung im Zweifel nachweisen, dass er Maßnahmen ergriffen hat und für sich den Providerstatus beansprucht.

Allerdings bietet keine dieser Vorkehrungen eine Garantie, dass es nicht doch zu einer Haftung kommen kann, wenn über das Netz des Anschlussinhabers Rechtsverletzungen begangen wurden; die Rechtsprechung bietet ein disparates Bild. Der Betreiber demonstriert zumindest guten Willen. Deshalb haben einige Gruppen von Freifunkern begonnen, auf technische Übergangslösungen zurückzugreifen. Sie leiten den Datenverkehr zunächst ins Ausland um oder organisieren ihn so, dass eventuelle Abmahnungen bei einem Verein als Access Provider landen und nicht beim einzelnen Anschlussinhaber.

Da der Anschlussinhaber bei einer Abmahnung im Zweifel die Anwaltskosten trägt, bleibt für freie Funknetze ein Risiko. Betreiber sollten prüfen, mit welchen technischen Maßnahmen sie es verringern und für Mitwirkende minimieren können. Hier lässt sich auf Entwicklungen von Freifunk-Initiativen zurückgreifen.

Unsere Meinung?

Der Freifunk-Bewegung werden durch die Störerhaftung unnötige Steine in den Weg gelegt. Private Anschlussinhaber werden es sich bei dieser Rechtslage und diesen schwammigen und frei auslegbaren Definitionen gut überlegen, ob sie ihr WLAN für den Freifunk-Datenverkehr öffnen. Den privaten Betreibern werden unerfüllbare Pflichten auferlegt, die für den Großteil der Funker schlicht nicht umsetzbar sind.